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Checkliste für die Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung für PKW


Die HU-Plakette
HU Plakette

Seit dem 01.12.1999 gibt es keine Toleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist. Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem Kennzeichen anzeigt. So zeigt Ihnen die Plakette auf dem Kennzeichen den Termin für die nächste Hauptuntersuchung an. Ihre Farbe wechselt von Jahr zu Jahr.

Die nach oben zeigende Zahl zeigt den Monat der nächsten Untersuchung, hier Dezember.
Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr der nächsten Untersuchung, hier 2007.


Die Farben der Plaketten und ihre Bedeutung.
(Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre.)


Braun:
2010
Rosa:
2011
Grün:
2012
Orange:
2013
Blau:
2014
Gelb:
2015


Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten

Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt. Somit können auch Fahrzeuge die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) geprüft werden. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung ohne aufwändiges "Vollgutachten" durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.

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